Familiengarten- und Bauordnung (Version 2020)
Familiengarten- und Bauordnung mit Korrekturen (Version 2020)
Stadtgrün Bern hat verschiedene Erweiterungen bei der Familiengarten- und Bauordnung vorgenommen, welche ab 2020 in Kraft tritt:
- Anpassung in Absatz 2.1.3: Der Mindestabstand von Hecken und Sträuchern zum Nachbargarten beträgt neu 1 Meter (bisher 60 cm)
- Neuer Absatz 2.2.4: Die Zwischenwege dürfen mit handelsüblichen Gehwegplatten belegt werden. Eternit, Blech, Holz, Kunststoff etc sind nicht zulässig
- Neuer Zusatz in Absatz 2.3.2: Es ist nicht erlaubt, in der Blumenrabatte eine Steinrabatte anzulegen
- Anpassung in Absatz 2.3.4: Der Anbau von Hanf ist nicht gestattet (bisher "Der Anbau von Hanf ist nicht gestattet (Ausnahme einige Zierpflanzen mit tiefem THC-Gehalt)"
- Absatz 2.5.2: Denjenigen Pächtern, die auf ihrer Parzelle ein Gartenhaus oder ein Gewächshaus stehen haben, wird empfohlen, in einem Fass das Regenwasser zu sammeln
- Neuer Zusatz in Absatz 3.4.4: Das anfallende Abwasser ist aufzufangen und in der gemeinschaftlichen Sanitäranlage fachgerecht zu entsorgen. Das anfallende Abwasser darf nicht der Versickerung zugeführt werden.
- Anpassung in Absatz 3.4.8: Bei gedeckten Sitzplätzen beträgt die Wandstärke mindestens 19 mm (bisher 20 mm)
- Neuer Zusatz in Absatz 3.4.9: Der Anstrich muss mit umweltverträglichen Imprägnierungsmitteln oder Farbstoffen erfolgen
- Neuer Abschnitt 3.5 mit den folgenden Einschränkungen:
- Das Installieren von Duschen ist nicht erlaubt
- Das Aufstellen von Planschbecken ist erlaubt, sofern diese nicht grösser als 1 m2 sind.
- Das Aufstellen von Trampolinen ist nicht erlaubt
- Lampen und Leuchten (inkl. Solarlampen) dürfen nur in Anwesenheit der Pächter in Betrieb sein, um eine Störung von lichtempfindlichen Tierarten wie Glühwürmchen zu vermeiden
- Anpassung in Absatz 3.8: Die Installation von Solaranlagen ist bis zu einer Grösse von max. 3 m2 erlaubt (bisher 2 m2)